Kurze Erläuterung
Ab 1915 setzten die Bergwerke im Ruhrgebiet, im Saarland und in Schlesien zehntausende Zwangsarbeiter und mehr oder wenig freiwillig angeworbene Zivilarbeiter aus den besetzten Gebieten ein. Nur durch diese Arbeitskräfte konnte das Deutsche Reich den wichtigen Steinkohlenbergbau weiterführen, obwohl viele deutsche Bergleute an die Front geschickt wurden.
Die Haager Landkriegsordnung, ein immer noch gültiges, völkerrechtliches Übereinkommen, erlaubt es, Kriegsgefangene für Arbeiten heranzuziehen, die nicht im Zusammenhang mit den Kriegsanstrengungen stehen. Der Einsatz von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft und im Bergbau war daher vielleicht kein Bruch, aber mindesten ein Beugen des Völkerrechts, weil Nahrungsmittel und Kohle unerlässliche Rohstoffe für die Kriegswirtschaft darstellten. Die Behandlung der Zwangsarbeiter nahm nicht die brutalen und menschenverachtenden Formen an wie im Zweiten Weltkrieg.
Dieses Rundschreiben an die Bergwerksbetreiber zeigt, dass die Kriegsgefangenen nicht nur von Soldaten, sondern vor allem von bewaffneten Mitarbeitern der Zechen bewacht wurden.
Relevanz des Materials
An diesem Material lässt sich der Einfluss des Kriegs auf die Zivilbevölkerung und die Wirtschaft erarbeiten. Außerdem werden hier Rahmenbedingungen der Zwangsarbeit in den Zechen exemplarisch am Standort Schlägel und Eisen in Herten deutlich. Im Gegensatz zum Zweiten Weltkrieg steht hier nicht die völlige körperliche Überlastung und Ausbeutung im Vordergrund.
Daniel Sobanski
Das Montanhistorisches Dokumentationszentrum (montan.dok) in Bochum bewahrt die Sammlungsbestände des Deutschen-Bergbau-Museums sowie das Bergbau-Archiv mit Dokumenten von Unternehmen und Institutionen des Deutschen Bergbaus. Das Deutsche Bergbau-Museum widmet sich als Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen dem Erbe des Deutschen Bergbaus. Die Dauerausstellung des Museums zeigt in vier Rundgängen und einem Anschauungsbergwerk die Geschichte der Arbeit unter Tage.