Schreiben an den Vorstand der Hilbernia Bergwerks AG über die Unterbringung von Zwangsarbeitern
Textquelle
Gelsenkirchen 1915

Kurze Erläuterung

Ab 1915 setzten die Bergwerke im Ruhrgebiet, im Saarland und in Schlesien zehntausende Zwangsarbeiter und mehr oder wenig freiwillig angeworbene Zivilarbeiter aus den besetzten Gebieten ein. Nur durch diese Arbeitskräfte konnte das Deutsche Reich den wichtigen Steinkohlenbergbau weiterführen, obwohl viele deutsche Bergleute an die Front geschickt wurden.
Die Haager Landkriegsordnung, ein immer noch gültiges, völkerrechtliches Übereinkommen, erlaubt es, Kriegsgefangene für Arbeiten heranzuziehen, die nicht im Zusammenhang mit den Kriegsanstrengungen stehen. Der Einsatz von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft und im Bergbau war daher vielleicht kein Bruch, aber mindesten ein Beugen des Völkerrechts, weil Nahrungsmittel und Kohle unerlässliche Rohstoffe für die Kriegswirtschaft darstellten. Die Behandlung der Zwangsarbeiter nahm nicht die brutalen und menschenverachtenden Formen an wie im Zweiten Weltkrieg.
Im vorliegenden Schreiben erläutert der Absender, wie die Zwangsarbeiter für die Zeche Schlägel und Eisen am günstigsten untergebracht werden können. Zwischen den Zeilen kann man erahnen, welche Bedingungen die Kriegsgefangenen erwartete, wenn von einer Belegung der Räume mit 6-7 Mann die Rede ist.

Relevanz des Materials

In Kombination mit dem Schreiben der Recklingshäuser Bergwerksdirektion lässt sich gut erarbeiten, wie sehr Kriegsgefangene notwendiger Teil der Industrie in der Heimat waren, gleichzeitig die Unterbringung aber auch Aufwand und Kosten verursachte.

Daniel Sobanski

Lernort 

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