Schreiben der königl. Bergwerksdirektion Recklinghausen über Einsatz von Zwangsarbeitern
Textquelle
Recklinghausen / Saarbrücken 1917

Kurze Erläuterung

Ab 1915 setzten die Bergwerke im Ruhrgebiet, im Saarland und in Schlesien zehntausende Kriegsgefangene und mehr oder wenig freiwillig angeworbene Zivilarbeiter aus den besetzten Gebieten ein. Nur durch diese Arbeitskräfte konnte das Deutsche Reich den wichtigen Steinkohlenbergbau weiterführen, obwohl viele deutsche Bergleute an die Front geschickt wurden. Die Haager Landkriegsordnung (ein 1899 geschlossenes Abkommen zur Kriegsführung, das z.B. die Wahl der Waffen, die Zerstörung von Gebäuden oder auch den Umgang mit Kriegsgefangenen reglementiert) erlaubte es, Kriegsgefangene für Arbeiten heranzuziehen, die nicht im Zusammenhang mit den Kriegsanstrengungen standen. Der Einsatz von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft und im Bergbau war daher vielleicht kein Bruch, aber mindesten ein Beugen des Völkerrechts, weil Nahrungsmittel und Kohle unerlässliche Rohstoffe für die Kriegswirtschaft darstellten. Die Behandlung der Zwangsarbeiter nahm allerdings nicht die brutalen und menschenverachtenden Formen an wie im Zweiten Weltkrieg.

Relevanz des Materials

Dieses Schreiben verdeutlicht die Notwendigkeit der Industrie, auf die Arbeitskraft ausländischer Kriegsgefangener zurückzugreifen. Gleichzeitig wird der hohe administrative Aufwand deutlich, der von Seiten der Unternehmen betrieben werden musste. Bei der Bezahlung werden dabei große Unterschiede zwischen Kriegsgefangenen und ausländischen Zivilarbeiter:innen gemacht. Außerdem werden hier rassistische Annahmen deutlich bei den Beschreibungen der Arbeitskraft. Auffällig wird hier die Abwertung „russischer“ Kriegsgefangener im Gegensatz zu Gefangenen aus Frankreich, England oder anderen westeuropäischen Staaten. Mit „Russen“ können hier auch Menschen aus der Ukraine, Belarus oder dem Baltikum gemeint sein, da diese Gebiete alle zum Zarenreich gehörten.

Daniel Sobanski

Lernort 

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