Kurze Erläuterung
Ab 1915 setzten die Bergwerke im Ruhrgebiet, im Saarland und in Schlesien zehntausende Zwangsarbeiter und mehr oder wenig freiwillig angeworbene Zivilarbeiter aus den besetzten Gebieten ein. Nur durch diese Arbeitskräfte konnte das Deutsche Reich den wichtigen Steinkohlenbergbau weiterführen, obwohl viele deutsche Bergleute an die Front geschickt wurden.
Die Haager Landkriegsordnung, ein immer noch gültiges, völkerrechtliches Übereinkommen, erlaubt es, Kriegsgefangene für Arbeiten heranzuziehen, die nicht im Zusammenhang mit den Kriegsanstrengungen stehen. Der Einsatz von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft und im Bergbau war daher vielleicht kein Bruch, aber mindesten ein Beugen des Völkerrechts, weil Nahrungsmittel und Kohle unerlässliche Rohstoffe für die Kriegswirtschaft darstellten.
Die Behandlung der Zwangsarbeiter nahm allerdings nicht die brutalen und menschenverachtenden Formen an wie im Zweiten Weltkrieg.
Relevanz des Materials
Dieses Schreiben verdeutlicht die Notwendigkeit der Industrie, auf die Arbeitskraft ausländischer Kriegsgefangener zurückzugreifen. Der Bericht der Recklinghäuser Bergwerksdirektion zeigt, dass die Menschen allein in Bezug auf ihre Arbeitskraft beurteilt wurden. Außerdem werden zum Teil rassistische Vorurteile gegenüber Menschen aus Osteuropa deutlich. Mit „Russen“ können im Übrigen auch Menschen aus der Ukraine, Belarus oder dem Baltikum gemeint, da diese Gebiete alle zum Zarenreich gehörten.
Daniel Sobanski
Das Landesarchiv Saarland verwahrt historische Quellen der Region, die bis ins Mittelalter zurückdatiert werden können. Im Archiv finden sich verschiedene staatliche Materialien wie Katasterbücher, Notariatsurkunden oder Zivislstandregister, die für private und wissenschaftliche Nachforschungen zur Verfügung gestellt werden.