Verkauf jüdischer Geschäfte in Rietberg
Textquelle
Rietberg im Mai 1938

Kurze Erläuterung

Von Beginn an war ein Ziel der Nationalsozialist:innen, jüdische Gewerbetreibende aus dem Wirtschaftsleben und damit in den Ruin zu drängen. Mit der „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ im April 1938 sicherte sich das NS-Regime die Kontrolle über und vielfach auch den Zugriff auf die Erträge jüdischer Unternehmen: So waren von nun an alle jüdischen Bürger:innen verpflichtet, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Summen über 5.000 Reichsmark wurden ihrem direkten Zugriff entzogen und mussten mit einem offiziell bestellten Treuhänder abgestimmt werden. Veräußerungen von Betrieben und Unternehmen mussten bei den Regierungspräsidien beantragt und genehmigt werden. Konnten jüdische Gewerbetreibende ihre Vermögenswerte vor dieser Verordnung noch relativ unkompliziert veräußern und ggf. für eine Auswanderung nutzen, war dies nun nur noch mit staatlicher Genehmigung möglich.

Relevanz des Materials

Anhand des vorliegenden Quelle können legislative Auswirkungen auf das (Alltags-)Leben von Jüdinnen und Juden nachvollzogen werden. Denn der vorliegende Schriftwechsel zeigt, dass die Boykotte und antisemitischen Diskriminierungen der vorangegangenen Jahre ihre Wirkung nicht verfehlt hatten.  Zum einen geht aus dem Antwortschreiben hervor, dass „mit dem Umbruch“ das Geschäft derart rückläufig wurde, dass sich die jüdischen Inhaber dazu genötigt fühlten, dieses unter Verlusten zu veräußern. Die nationalsozialistische Machtübernahme und die daraus folgenden Repressionen werden mittels der Bezeichnung „Umbruch“ beschönigend dargestellt.
Außerdem hebt der Bürgermeister ausdrücklich hervor, dass „die Bürgerschaft“ es begrüße, „dass das Geschäft in arische Hände übergeht.“ Beim Prüfauftrag des Landrats ist somit eine antisemitische Voreingenommenheit zu konstatieren; auch eine Übervorteilung der „arischen“ Vertragsseite im Reichsgesetzblatt wird gar nicht direkt thematisiert. Viel mehr ist das Ziel dieses Gesetzes, das „deutsche“ Interesse zu wahren – auf diese Weise werden die jüdischen Geschäftsleute implizit als das Gegenteil, als „nicht deutsch“ deklariert.

Dr. Franz Jungbluth

Lernort 

Das Kreisarchiv Gütersloh besteht seit 1984 und bewahrt und erschließt die Akten der ehemaligen Kreise Wiedenbrück und Halle in Westfalen sowie des 1972 daraus hervorgegangenen Kreises Gütersloh. Weitere größere Bestände bilden die Überlieferung von kreisweit aktiven Verbänden sowie private und öffentliche Fotosammlungen.
Das Kreisarchiv gibt eine Schriftenreihe und ein Jahrbuch für regionalhistorische Beiträge heraus und ist mit Führungen und Beratung vor Ort sowie einem Materialservice für Schulen im Kreisgebiet archivpädagogisch tätig.

Kreisarchiv Gütersloh