Kurze Erläuterung

Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 war die Deutsche Einheit zwar politisch vollendet. Der neue Nationalstaat war aber noch keineswegs geeint. Die Unterschiede in Identität, Kultur und z.T. auch Sprache z.B. zwischen Westfalen und Bayern waren noch groß. Genauso spalteten religiöse Unterschiede zwischen Protestanten, Katholiken und Juden oder soziale Unterschiede zwischen Bourgeoisie und Proletariern die Gesellschaft. Die Nation benötigte eine gemeinsame Identität und eine einigende nationale Erzählung.
Durch die fortschreitende Industrialisierung war die Zahl der Arbeiter:innen stark angestiegen. Um gegen die oft geringe Entlohnung und die schlechten Arbeitsbedingungen vorzugehen schlossen sich in verschiedenen Gewerkschaften und Parteien zusammen.

Relevanz des Materials

In der Arbeiterbewegung sah Bismarck eine der größten Gefahren für die innere Ordnung im Reich. Daher versuchte die Regierung des Deutschen Reiches die Aktivitäten sozialdemokratischer und kommunistischer Organisationen zu unterbinden. Der Höhepunkt der Maßnahmen war das Verbot der meisten Parteien und Vereine im sogenannten „Sozialistengesetz“ 1878-1890.
Die Bekanntmachung aus Berlin, die 1876 Paderborn erreichte, verdeutlicht, dass die Sozialistische Arbeiterpartei – die spätere SPD – schon im Jahr nach ihrer Gründung unter Repression stand. Das Verbot der SAP von 1876 war vorläufig und galt nur für das Königreich Preußen. Endgültig verboten wurde die Partei durch das Sozialistengesetz von 1878, das für das gesamte Reich galt.

Daniel Sobanski

Lernort 

Das Stadt- und Kreisarchiv Paderborn ist eine junge Institution, die mit Wirkung vom 1. Januar 2017 aus der Fusion des Stadtarchivs Paderborn mit dem Kreisarchiv Paderborn hervorgegangen ist. Die Einrichtung versteht sich als „Gedächtnis von Stadt und Kreis Paderborn“, als Dienstleister nicht nur für Politik und Verwaltung, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger sowie als Anlaufstelle für sämtliche Fragen der Stadt- und Kreisgeschichte. Neben den archivwürdigen Unterlagen der Stadt- und Kreisverwaltung sowie zahlreichen Vor- und Nachlässen von Privatpersonen, Firmen, Vereinen und Parteien verwahrt es seit 2018 auch den Aktenbestand des vormals eigenständigen Stadtarchivs Lichtenau.

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