Kurze Erläuterung

Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 war die Deutsche Einheit zwar politisch vollendet und der Nationalstaat formell gebildet. Die Unterschiede in Identität, Kultur und z.T. auch Sprache z.B. zwischen den unterschiedlichen Regionen und ehemaligen eigenständigen Staaten waren jedoch noch groß. Genauso spalteten religiöse Unterschiede zwischen Protestant:innen, Katholik:innen und Jüdinnen und Juden oder soziale Unterschiede zwischen Bürgertum und Proletariat die Gesellschaft. Die Nation benötigte eine gemeinsame Identität und eine einigende nationale Erzählung.
Durch die fortschreitende Industrialisierung war die Zahl der Arbeiter:innen stark angestiegen. Um gegen die oft geringe Entlohnung und die schlechten Arbeitsbedingungen vorzugehen, schlossen sich Arbeiter:innen in verschiedenen Gewerkschaften und Parteien zusammen. Bismarck sah in der Arbeiter:innenbewegung eine der größten Gefahren für die innere Ordnung im Deutschen Reich. Daher versuchte die Regierung die Aktivitäten sozialdemokratischer und kommunistischer Organisationen zu unterbinden. Der Höhepunkt der Maßnahmen war das Verbot der meisten Parteien und Vereine im Rahmen des sogenannten „Sozialistengesetzes“ (1878–1890).

Relevanz des Materials

Die Bekanntmachung aus Berlin, die 1876 Paderborn erreichte, verdeutlicht, dass die Sozialistische Arbeiterpartei – die spätere SPD – schon im Jahr nach ihrer Gründung unter Repression stand. Das Verbot der SAP von 1876 war vorläufig und galt nur für das Königreich Preußen. Endgültig verboten wurde die Partei durch das Sozialistengesetz von 1878, das für das gesamte Kaiserreich galt. Neben der Mitgliedschaft waren auch finanzielle Leistungen an den Verein verboten, was die Finanzierung erschwerte und damit den Spielraum des Vereins einschränkte. So konnten auch oppositionelle Aktivitäten kaum ausgeführt werden.

Daniel Sobanski

Lernort 

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Stadt- und Kreisarchiv Paderborn