Verfolgung einer Münsteranerin unter dem Stigma „Schwachsinnig”
Textquelle
Münster am 24.07.1937

Kurze Erläuterung

Mit der Machtübergabe 1933 wurde ein Bild einer ideologisch „richtigen“ Gesellschaft, der sogenannten „Volksgemeinschaft” vermittelt. Wer dazu gehören durfte und wer nicht, das entschieden die Nationalsozialisten. Dazugehören sollten nur Menschen, die den ideologischen Vorstellungen entsprachen und sie auch auslebten. Personen, die das NS-Regime als „anders“ bzw. „abweichend“ angesehen hat, wurden ausgegrenzt und verfolgt. Unter anderem hat man weibliche Personen, die ihre Sexualität frei auslebten, unter sogenannten „Sammelkategorien“ wie „schwachsinnig“ oder „asozial“ verfolgt, um ein NS-ideologisches Frauenideal zu schaffen und zu bewahren. Teil der Verfolgung waren Ausgrenzung, Inhaftierungen und Zwangsmaßnahmen wie Eheverbote oder Sterilisierungen. Die Entscheidungsgewalt lag dabei bei Ärzt:innen und/oder Jurist:innen.
Im Fall von Mathilde Bruns, die scheinbar von der nationalsozialistischen Sexualnorm abwich und als „gemeingefährlich“ beurteilt wurde, stellt die Amtsärztliche Bescheinigung die Hauptgrundlage für die später erfolgte Sterilisierung dar und zeigt die Detailliertheit, mit der die ausführenden Organe (hier das Gesundheitsamt und das Erbgesundheitsgericht) Vorgänge wie diesen dokumentierten.

Relevanz des Materials

Anhand der Quellen über Mathilde Bruns lassen sich zentrale Elemente der vermeintlichen NS-Logik in Bezug auf Familie, Sexualität und Normverstöße erarbeiten. Die in den Quellen angegebenen Gründe sollten dabei als Perspektiven der nationalsozialistischen Weltanschauung herausgearbeitet werden, die hier als Legitimierung für Maßnahmen angeführt werden, welche unter menschenrechtlichen Perspektiven nicht zu rechtfertigen sind.
Die Zusammenschau der Quellen zu Mathilde Bruns ist eine geeignete Grundlage, um die Mechanismen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates im Umgang mit Menschen nicht konformen Verhaltens zu untersuchen. Die hier geforderte Sterilisation und die mehrfache Unterbringung in Arbeitslagern sind dabei Teile einer Verfolgungsgeschichte, die sich auch in weiteren Dokumenten wie der Bestätigung zur Sterilisation oder dem Verbot zur Eheschließung durch den Oberbürgermeister von Münster analysieren lässt. Das Material bietet somit das Potenzial, die NS-Ideologie sowie ihre Rassenvorstellungen zu thematisieren und kritisch zu hinterfragen.

Hanna Kotzan / Theresa Hiller

Lernort 

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