Durchführungen von sogenannten „Unfruchtbarmachungen“
Textquelle
Münster / Dortmund am 14.08.1935

Kurze Erläuterung

Mit der Machtübergabe 1933 wurde ein Bild einer ideologisch „richtigen“ Gesellschaft, der sogenannten „Volksgemeinschaft” vermittelt. Wer dazu gehören durfte und wer nicht, das entschieden die Nationalsozialisten. Personen, die das NS-Regime als „anders“ bzw. „abweichend“ angesehen hat, wurden ausgegrenzt und verfolgt. Unter anderem hat man weibliche Personen, die ihre Sexualität frei auslebten, unter sogenannten „Sammelkategorien“ wie „schwachsinnig“ oder „asozial“ verfolgt, um ein NS-ideologisches Frauenideal zu schaffen und zu bewahren. Teil der Verfolgung waren Ausgrenzung, Inhaftierungen und Zwangsmaßnahmen wie Eheverbote oder Sterilisierungen. Die Entscheidungsgewalt lag dabei bei Ärzt:innen und/oder Jurist:innen.
Mathilde Bruns, die scheinbar von der nationalsozialistischen Sexualnorm abwich und als „gemeingefährlich“ beurteilt wurde, wurde auf Antrag des Erbgesundheitsgerichtes Münster in der Dortmunder Frauenklinik unfruchtbar gemacht. Schreiben wie diese Bestätigung der Klinik an den Amtsarzt in Münster zeigen, dass es sich bei diesem Vorgang um ein Standardvorgehen handelte, das entsprechend dokumentiert wurde.
Es zeigt auch die Sorgfalt der medizinischen Institutionen bzw. Gesundheitsämter, die viele Dokumente wie dieses verfasst und verschickt haben. Die präzise Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Institutionen führte im medizinischen bzw. gesundheitlichen Kontext dazu, dass Menschen systematisch registriert, beobachtet, verfolgt, in ihrer Selbstbestimmung verletzt oder ermordet wurden.

Relevanz des Materials

Dieses Schreiben der Dortmunder Frauenklinik lässt sich am besten in Zusammenhang mit den anderen Dokumenten zu Mathilde Bruns bearbeiten. Die hier bestätigte Zwangssterilisierung ist ein Bestandteil und der scheinbare Höhepunkt des Verfolgungsprozesses einer Frau, der sich aus der Zusammenschau der Akten verfolgen und analysieren lässt. Aus dem Schreiben lassen sich zentrale Akteure herausarbeiten, deren Rolle für das Funktionieren des nationalsozialistischen Machtapparates eine zentrale Rolle spielen. Dreh- und Angelpunkt des Falles ist das Gesundheitsamt Münster, spezieller die dortige „Abteilung für Erb- und Rassenpflege“, die für die Durchsetzung der rassehygienischen Vorstellungen zuständig war. Dass der „ärztliche Bericht nach Vordruck“ noch zusätzlich übermittelt werden sollte, zeigt, dass dieser Vorgang kein Einzelfall war, sondern Teil eines systematischen Vorgehens ist und Mathilde Bruns kein Einzelfall war.
Auch sprachlich lässt sich dieses Schreiben genauer untersuchen, da die hier verwendeten Begriffe wie „Unfruchtbarmachung“ die Bandbreite und die Dimension der Zwangssterilisation und Entmündigung verharmlosen. Die vorliegende Quelle bietet außerdem das Potenzial, die NS-Ideologie zu thematisieren und kritisch zu hinterfragen.

Hanna Kotzan / Theresa Hiller

Lernort 

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