Kurze Erläuterung

Am 18. Oktober 1935 wurde das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ beschlossen. Dieses Gesetz schränkte die Berechtigung zur Eheschließung ein, wenn es aus Sicht der nationalsozialistischen Vorstellungen Ehehindernisse gab. Dies waren v.a. akut ansteckende Krankheiten, aber auch eine vorherige Entmündigung eines Ehepartners oder eine Erbkrankheit nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Die Überprüfung zur Ehetauglichkeit musste nicht von allen Ehepaaren vorgenommen werden, sondern insbesondere von denjenigen, bei welchen von Seiten der Behörden mögliche Hinderungsgründe vermutet wurden.
Der Oberbürgermeister von Münster meldete in diesem Schreiben an den Regierungspräsidenten, dass die Ehe zwischen Richard Sterzel und Mathilde Bruns nicht geschlossen werden durfte. Die Gründe lagen in den Vorwürfen, die bereits für die Zwangssterilisierung von Mathilde Bruns aufgeführt wurden. Dahinter steht einerseits, dass Frauen wie Mathilde Bruns keine Familie gründen sollten und dies mit einem Verbot sicherten. Andererseits wurde Mathilde bereits 1935 zwangssterilisiert, sodass die Vermutung nahe liegt, dass Richard Sterzel von Mathilde Bruns ferngehalten werden sollte, damit er sich nach nationalsozialistischer Auffassung mit einer ‚passenderen“ Frau verheiraten könnte. Im Hinblick auf Mathilde Bruns, die bereits zwangssterilisiert und entmündigt wurde, war dieses Verbot der Ehe eine weitere Maßnahme der Verfolgung bzw. der Einschränkung.

Relevanz des Materials

Dieses Schreiben des Münsteraner Oberbürgermeisters eignet sich gut, um daran die unklaren Definitionen von Verfolgungskategorien und Begründungen für Abweichungen als auch das NS-Familienbild, Ehevorstellungen und Frauenideale zu untersuchen. Aufgrund ihres Verhaltens fiel Mathilde Bruns durch diese Raster und wurde mehrfach bestraft. Die aufgrund ihres scheinbar divergenten Verhaltens durchgeführte Zwangssterilisation wurde nun einige Jahre später als Grund aufgeführt, warum sie keine Ehe eingehen durfte. So kann herausgearbeitet werden, dass sehr private und intime Entscheidungen wie eine Eheschließung staatlich kontrolliert bzw. verhindert werden konnten, sobald man nicht ins nationalsozialistische Idealbild passte. Gleichzeitig eignet sich das Material  auch, um geschlechterperspektivische Überlegungen anzustellen, da Frauen im Hinblick auf das nationalsozialistische Familienideal eine ganz zentrale und einschränkende Rolle zu übernehmen hatten.

Hanna Kotzan / Theresa Hiller

Lernort 

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