Kurze Erläuterung

Durch den Beschluss des Erbgesundheitsgerichtes Münster wurde festgelegt, dass die damals 19-jährige Frau Mathilde Bruns zwangssterilisiert werden sollte. Möglich gemacht hatte dies das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.07.1933, auf das sich das Gericht in diesem Fall beruft. Personen, die das NS-Regime als „anders“ bzw. „abweichend“ angesehen hat, wurden auf dieser Grundlage ausgegrenzt und verfolgt. Unter anderem hat man weibliche Personen, die ihre Sexualität frei auslebten, unter sogenannten „Sammelkategorien“ wie „schwachsinnig“ oder „asozial“ verfolgt, um ein NS-ideologisches Frauenideal zu schaffen und zu bewahren. Andere Gründe konnten Schizophrenie, Blind- oder Taubheit sowie depressive Erkrankungen sein. 1935 wurden 60% der Sterilisationen aufgrund der Diagnose „Schwachsinn“ durchgeführt.
Mathilde Bruns wurde aufgrund „angeborenen Schwachsinns“ und angeblich unangemessenen sexuellen Verhaltens sterilisiert. Beschlossen wurden solche gesundheitlichen und lebensentscheidenden Eingriffe durch Gerichte, häufig auf der Grundlage höchst subjektiver Meinungen und der rassehygienischen Vorstellungen in Rahmen der nationalsozialistischen Ideologie. So erlaubte eine Erweiterung des Gesetzes später auch (Zwangs-)Abtreibungen, wenn Richter:innen und/oder Ärzt:innen bei den Eltern Verhalten attestierten, dass sie als nicht konform bewerteten. Der Vordruck dieses Beschlusses macht auch deutlich, dass es sich um einen Vorgang handelt, der häufig durchgeführt wurde, sodass hier nur noch individualisierende Daten eingetragen werden mussten.

Relevanz des Materials

Anhand der Quellen über Mathilde Bruns lassen sich zentrale Elemente der vermeintlichen NS-Logik in Bezug auf Familie, Sexualität und Normverstöße erarbeiten. Die in den Quellen angegebenen Gründe sollten dabei  als Perspektiven der nationalsozialistischen Weltanschauung herausgearbeitet werden, die hier als Legitimierung für Maßnahmen angeführt werden, welche unter menschenrechtlichen Perspektiven nicht zu rechtfertigen sind.
Hinterfragt werden kann anhand dieser Quelle auch, inwieweit Mathilde Bruns als Beispiel für die Geschädigten tatsächlich eine realistische Chance gehabt hätte, der Zwangssterilisierung zu entgehen, wenn sie die formale Möglichkeit des Widerspruchs genutzt hätte.
Anhand dieses Falles lassen sich Euthanasiemaßnahmen und deren Durchsetzung diskutieren. Ergänzend zu dieser Quelle lässt sich das Schicksal von Mathilde Bruns noch an weiteren Quellen untersuchen und so z.B. die Bestätigung über die erfolgte Sterilisation oder auch das Verbot zur Eheschließung durch den Oberbürgermeister von Münster thematisieren. Das Material bietet außerdem das Potenzial, die NS-Ideologie zu thematisieren und kritisch zu hinterfragen.

Hanna Kotzan / Theresa Hiller

Lernort 

Das Stadtarchiv der Stadt Münster versteht sich als „Gedächtnis der Stadt“ und archiviert Unterlagen der Stadtverwaltung. So wird die Stadtgeschichte Münsters bewahrt und für unterschiedliche Interessierte zur Verfügung gestellt. Die Bestände können vorab recherchiert und dann zur Einsicht im Lesesaal bereitgestellt werden.

Stadtarchiv Münster