Schreiben der kubanischen Regierung (7. November 1941)
Text
Bochum 1941

Kurze Erläuterung

Seit der „Machtübertragung“ wurden als jüdisch Verfolgte systematisch von den Nationalsozialist:innen ausgegrenzt, entrechtet und brutal verfolgt. Boykotte, Berufsverbote, Enteignungen sowie gewaltsame Ausschreitungen wie die Pogrome vom 9./10. November 1938 führten dazu, dass immer mehr Menschen versuchten, aus dem Deutschen Reich zu fliehen. Viele hofften auf eine Aufnahme durch die Vereinigten Staaten, doch strenge Einwanderungsquoten und bürokratische Hürden erschwerten die Flucht erheblich. Eine vorübergehende Immigration nach Kuba erschien manchen als letzter Ausweg, doch Ereignisse wie die Irrfahrt der „St. Louis“ im Jahr 1939 machten deutlich, wie unsicher und prekär auch diese Option war. Mit dem im Oktober 1941 vom NS-Regime beschlossenen Ausreiseverbot für als jüdisch Verfolgte wurde jede legale Fluchtmöglichkeit endgültig unterbunden. Rund 163.000 als jüdisch verfolgte Menschen waren im Reich gefangen und den Deportationen häufig schutzlos ausgeliefert. Auch die Familie Schüler aus Bochum war davon betroffen. Seit 1939 lebten Paul und Clothilde Schüler mit ihren Kindern in einem sogenannten „Judenhaus“. Den Kindern Gerda Emma und Friedrich Theodor im selben Jahr die Flucht in die USA.  Sie versuchten ihre Eltern zu retten und sie über Kuba zu sich nach Nordamerika zu holen. Ein Telegramm (Kabel) der kubanischen Regierung vom 7. November 1941 bestätigt, dass Paul und Clothilde Schüler sämtliche Voraussetzungen für die Einreise nach Kuba erfüllten. Dennoch scheiterte ihre Flucht am wenige Wochen zuvor beschlossenen Ausreiseverbot. Am 27. Januar 1942 wurden Paul und Clothilde Schüler vom Bochumer Nordbahnhof aus über Dortmund nach Riga deportiert und ermordet.

Relevanz des Materials

Das vorliegende Telegramm (Kabel) der kubanischen Regierung vom 7. November 1941 ermöglicht eine Auseinandersetzung mit Themen wie Flucht, Vertreibung und Verfolgung während des Holocaust aus regionaler und transatlantischer Perspektive. Anhand der namentlichen Nennung von Paul und Clothilde Schüler sowie der Angabe der Adresse Franzstraße 11, dem Standort eines sogenannten „Judenhaus“ in Bochum, lassen sich Verfolgung und Ausgrenzung lokal und biografisch verorten. Die spanische Sprache und der internationale Absender (José Manuel) Cortina, ehemaliger kubanischer Staatsminister, verweisen zugleich auf die globale Dimension der Fluchtbewegungen und eröffnen Zugänge zur Immigration als jüdischer Verfolgter während des Holocaust und der internationalen Immigrationspolitik der 1940er Jahre. Das Schreiben ist formal und sachlich formuliert. Es dokumentiert, dass Flucht trotz der Notlage oftmals nicht spontan stattfand, sondern an Behördengänge, Genehmigungen, Nachweise und formale Voraussetzungen gebunden war. Die Existenz eines solchen Schreibens zeigt, dass die Rettungschancen von als jüdisch Verfolgten während des Holocaust maßgeblich von administrativen Prozessen abhingen. Anhand der Quelle lassen sich somit die Bürokratisierung der Flucht und die politischen Entscheidungen der internationalen Gemeinschaft im Umgang mit Geflüchteten reflektieren. Gerade Fragen nach der Verantwortung von Staaten im Angesicht von internationalen Notlagen können dabei diskutiert werden.

Elisa Gernert

Lernort 

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Landesarchiv NRW – Abteilung Westfalen