Schreiben aus dem Wiedergutmachungsverfahren der Familie Schüler
Text
Bochum 1961

Kurze Erläuterung

Seit der „Machtübertragung“ wurden als jüdisch Verfolgte systematisch von den Nationalsozialist:innen ausgegrenzt, entrechtet und brutal verfolgt. Boykotte, Berufsverbote, Enteignungen und Gewalttaten wie die Pogrome in der Nacht vom 9./10. November 1938 steigerten die Zahl der Fluchtwilligen erheblich. Mit dem Ausreiseverbot für als jüdisch Verfolgte, das im Oktober 1941 vom NS-Regime erlassen wurde, verschärfte sich die Lage weiter. Rund 163.000 Menschen waren im Reich gefangen und den Deportationen schutzlos ausgeliefert. Auch die Familie Schüler aus Bochum war betroffen. Die Kinder Gerda Emma und Friedrich Theodor flüchteten 1939 in die USA und versuchten, ihre Eltern über Kuba zu sich zu holen. Trotz vorliegender Visa verhinderte das Ausreiseverbot ihre Flucht. Am 27. Januar 1942 wurden Paul und Clothilde Schüler vom Bochumer Nordbahnhof aus über Dortmund nach Riga deportiert und ermordet. Auf Antrag der Tochter Gerda erklärte das Amtsgericht Bochum 1956 Paul und Clothilde Schüler rückwirkend zum 31. Dezember 1945 für tot. Diese Erklärung war erforderlich, um Ansprüche aus dem 1953 erlassenen Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) geltend zu machen. Die Wiedergutmachungsverfahren machten deutlich, dass die juristische Anerkennung des Unrechts an enge formale Voraussetzungen geknüpft blieb. Im Fall der Familie Schüler konnten die Erb:innen zwar mehrere Ansprüche durchsetzen, jedoch nicht in vollem Umfang. So versuchten sie unter anderem, die für die Visa der Eltern gezahlten 900 US-Dollar als Vermögensschaden anerkennen zu lassen. Nach einem Rechtsstreit erhielten sie lediglich 450 DM. Die Behörden begründeten die Abwertung des Betrages schlicht damit, dass die Ausreise nicht erfolgt sei.

Relevanz des Materials

In dem vorliegenden Schreiben vom 3. Juli 1961 an den Regierungspräsidenten von Arnsberg, Ernst Schlensker, wendet sich die Rechtsanwältin von Gerda Windmüller (geb. Schüler) und Friedrich Theodor Schüler gegen die Abwertung der 900 US-Dollar im Wiedergutmachungsverfahren. Sie kritisiert die behördliche Argumentation, wonach eine vollständige Erstattung nur bei tatsächlich erfolgter Ausreise möglich sei, obwohl diese durch die Deportation verhindert wurde. Trotz dieser Einwände blieb es bei dem Beschluss. Die Erb:innen erhielten 450 DM (Deutsche Mark) als Entschädigung für die angefallenen Visakosten. Die Quelle verdeutlicht, dass das Leid der Verfolgten und ihren Hinterbliebenen mit dem Ende des Nationalsozialismus nicht abgeschlossen war. Die langwierigen und bürokratischen Wiedergutmachungsverfahren stellten für viele Betroffene eine erneute Belastung dar. Gerda Windmüller und Friedrich Theodor Schüler mussten umfangreiche Nachweise, Zeugenaussagen und persönliche Briefe ihrer Eltern vorlegen, und wurden so gezwungen, die Verfolgungserfahrungen erneut zu durchleben. Anhand der Quelle können der Umgang mit den Überlebenden und Hinterbliebenen, die Problematiken und Grenzen der bundesdeutschen „Wiedergutmachungspolitik“ mit nüchternen juristischen Entscheidungen und der aus heutiger Perspektive angemessenen moralischen Verantwortung gegenüber den Verfolgten diskutiert werden.

Elisa Gernert

Lernort 

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