Kurze Erläuterung
Mit dem protestantischen Bündnis zwischen dem schwedischen König Gustav Adolf II. und dem hessischen Landgrafen Wilhelm V. im Jahr 1630 entwickelte sich für Westfalen eine erneute Bedrohung. Im August 1631 (Vertrag von Werben) ließ sich der hessische Landgraf große Teile Westfalens zusichern. Das bedeutete, dass u.a. auch Paderborn und Münster in seinen Herrschaftsbereich übergingen. Im Gegensatz zu Paderborn war Münster zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht militärisch erobert worden.
Ferdinand von Bayern, Kurfürst und Erzbischof von Köln, war der Bischof von Münster und auch Paderborn. In einer überlieferten Gesetzessammlung findet sich ein von ihm verabschiedetes Gesetz , das die „Lehnsleute“ angesichts der nahenden Bedrohung auffordert, sich für den Krieg bereitzuhalten.
Relevanz des Materials
Westfalen war kein Hauptschauplatz des Krieges. Die Quelle zeigt jedoch, dass das Kriegsgeschehen trotzdem auch für die Bevölkerung Westfalens greifbar wurde. Alle „Lehnsleute“ aus Münster waren nun aufgefordert, sich für den Krieg bereitzuhalten, wodurch sich die Situation der Menschen schlagartig änderte. Im Alltagsmittelpunkt stand plötzlich nicht mehr die normale Beschäftigung, sondern die Vorbereitung auf einen Militäreinsatz. Diese Quelle könnte daher einen Ausgangspunkt dafür bieten, die Auswirkungen des Krieges auf das alltägliche Leben und die Verpflichtungen durch das Lehnswesen zu thematisieren.
Joel Wichary
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