Antrag auf Ausstellung eines Ausweises für Geschädigte des Dritten Reiches
Textquelle
Münster am 18.05.1946

Kurze Erläuterung

Klara Schäkel (ehem. Wagner) beantragte 1946 einen Ausweis für Geschädigte des NS beim Kreissonderhilfsausschuss der Stadt Münster. Durch den Ausweis erhoffte sie sich finanzielle und materielle Unterstützung in den direkten Nachkriegsjahren, die von Mangel an Lebensmitteln und sonstiges Gütern des alltäglichen Lebens gezeichnet waren. Sie beschreibt in dem Antrag mehrfache Kontrollen durch die Kriminalpolizei, Ausgangssperren und Verfolgung von Familienmitgliedern, die teilweise in Konzentrationslagern getötet wurden.
Die Anerkennung als Geschädigte des Nationalsozialismus ist dabei nicht gleichzusetzen mit der Umsetzung des in den 1950er Jahren eingeführten Bundesentschädigungsgesetzes. In den direkten Nachkriegsjahren vor Gründung der BRD und der DDR gab es regional große Unterschiede in der Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen für die unterschiedlichen Verfolgtengruppen, die häufig auch an subjektive Kategorien geknüpft waren und sich zunächst v.a. auf die Überlebenden der Konzentrationslager bezogen. Zahlreiche andere Verfolgtengruppen wurden noch lange Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht in gleichem Maße anerkannt oder gar entschädigt.

Relevanz des Materials

Aus dem Antragsschreiben von Klara Schäkel lassen sich zahlreiche Aspekte nationalsozialistischer Unterdrückung und Verfolgung herausarbeiten. So berichtet Schäkel von Kontrollen durch die Kriminalpolizei, Verfolgung und Ermordung von Familienmitgliedern, dem Verbot Theater, Kinos oder Schwimmbäder zu betreten sowie dem Verbot, ihren späteren Ehemann zu treffen. Abgesehen von den sehr detaillierten Verbrechensbeschreibungen weist Klara Schäkel auch auf die Echtheit ihrer Aussagen hin. Sie bezeichnete sich in diesem Antrag selbst als „Zigeunermischling“, und nutzte damit genau dieselbe Bezeichnung, die ihr in einer offiziellen Einstufung 1939 auferlegt wurde. Dies spricht unter anderem dafür, dass ihre Verfolgungsgeschichte unter dieser Bezeichnung sowie das Stigma von den ausstellenden Behörden nur so erkannt und anerkannt werden konnte. Dieser Umstand reiht sich in Kontinuitäten von stigmatisierenden Begriffen ein. Spannend ist auch die Erwähnung der kriminalpolizeilichen Akten, die in Kombination mit Zeitzeug:innen als Beweismaterial dienen sollten. Trotz dichter Beweislage wurde Klara Schäkels Antrag noch im selben Monat abgelehnt. Insbesondere der Verweis auf mögliche Zeug:innen ist interessant, da ähnliche Formulierungen sowohl in Anträgen zur Wiedergutmachung als auch in Entnazifizierungsprozessen immer wieder aufgeführt werden, um den eigenen Antrag zu bekräftigen.
Das Material bietet somit die Möglichkeit, den Umgang mit den Geschädigten des NS-Regimes nach 1945 zu thematisieren. Zudem lässt sich anhand des Materials die ethische Frage „Wieso hilft und half ihnen niemand?“ erörtern, wodurch eine tiefere Auseinandersetzung mit der Verfolgung während des NS-Regimes ermöglicht wird. Der nachträgliche Umgang mit Geschädigten und das spätere Eingruppieren in „schlimm oder schlimmer Betroffene“ wird ebenfalls deutlich und bietet Anhaltspunkte zum Diskutieren.

Hanna Kotzan / Theresa Hiller

Lernort 

Die ehemalige Villa der Familie ten Hompel ist heute Münsters Geschichtsort für eine reflektierte und geschichtsbewusste Gesellschaft. Die Hausgeschichte – von einer Fabrikantenvilla zu Beginn des 20ten Jahrhunderts zur Kommandozentrale der Ordnungspolizei im Nationalsozialismus, nach 1945 Ort der Entnazifizierung und der „Wiedergutmachung“ – spiegelt Etappen deutscher und europäischer Zeitgeschichte. Am Geschichtsort diskutiert Münsters Stadtgesellschaft u.a. ihre historische Verantwortung als „Schreibtisch Westfalens“ – nachdenklich, selbstkritisch und offen für den Dialog. Einer interessierten Öffentlichkeit werden Erkenntnisse in der Dauerausstellung „Geschichte – Gewalt – Gewissen“ vorgestellt. Zugleich ist die Villa ten Hompel ein wissenschaftlich-ethisches Forum, das nationales und internationales Renommee gewonnen hat. Forschung und Vermittlung zu Holocaust, Diktaturerfahrungen und den gegenwärtigen Herausforderungen durch Rechtsextremismus und Antisemitismus bilden den Kern des menschenrechtsorientierten Engagements.

Villa ten Hompel