Ablehnung des Antrags für Geschädigte des Dritten Reiches
Textquelle
Münster am 23.05.1946

Kurze Erläuterung

Folgend auf den Antrag von Klara Schäkel auf einen Ausweis für Geschädigte des Dritten Reiches gibt dieses Dokument Auskunft darüber, dass der Antrag trotz einer detaillierten Beschreibung und Hinweisen auf Beweise hinsichtlich Verbrechen nur wenige Tage später abgelehnt wurde. Diese Ablehnung wurde damit begründet, dass sie selbst keine Haft oder Misshandlung aufgrund von „religiösen, rassischen oder politischen Gründen“ erlebt habe.
Die Anerkennung als Geschädigte des Dritten Reiches ist nicht gleichzusetzen mit der Umsetzung des in den 1950er Jahren eingeführten Bundesentschädigungsgesetzes. In den direkten Nachkriegsjahren vor Gründung der BRD und der DDR gab es regional große Unterschiede in der Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen für die unterschiedlichen Verfolgtengruppen, die häufig auch an subjektive Kategorien geknüpft waren und sich zunächst v.a. auf die Überlebenden der Konzentrationslager bezogen. Zahlreiche andere Verfolgtengruppen wurden noch lange Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht in gleichem Maße anerkannt oder gar entschädigt. Dies wird auch in dem Schreiben an Klara Schäkel deutlich. Informationen darüber, ob sie Einspruch erhoben hat, gibt es nicht. Ob sie letztlich einen Antrag auf Wiedergutmachung im ab 1954 eingerichteten Dezernat für Wiedergutmachung eingereicht hat ist nicht bekannt.

Relevanz des Materials

Die Ablehnung von Klara Schäkels Antrag ist aus heutiger Sicht wenig verständlich, trotzdem lassen sich aus dem Dokument wichtige zeitgenössische Aspekte erarbeiten.
Der Kreis-Sonderausschuss der Stadt Münster wird in der direkten Nachkriegszeit zahlreiche solcher Anträge erhalten haben, musste schnelle Lösungen entwickeln und die knappen finanziellen und materiellen Mittel verteilen. Die Kategorien zur Entscheidungsfindung lassen sich aus diesem Schreiben herausarbeiten („religiöse, rassische oder polizeiliche Gründe“, „längere Haftzeit […], schwere Misshandlungen, […] eine Gleichstellung mit den ehem. Kz.-Häftlingen“). Weitere Gründe sind die auch nach Kriegsende weiterbestehenden diskriminierende Strukturen, die beispielsweise Sinti- und Roma-Angehörige weiterhin in sogenannten „Landfahrerkarteien“ erfassten und hierzu unter anderem ehemalige polizeiliche Akten des NS-Regimes nutzten.
Das Material bietet somit an, die Erinnerungskultur bzw. das kollektive Gedächtnis der Gesellschaft kurz nach der NS-Diktatur zu thematisieren und einen Alltagsbezug in Form eines Vergleichs zur heutigen Betrachtungsweise auf das Schreiben herzustellen. Darüber hinaus lassen sich anhand des ersten Antrags sowie der Ablehnung weitere Verbrechen der NS gegenüber marginalisierten Gruppen thematisieren.

Hanna Kotzan / Theresa Hiller

Lernort 

Die ehemalige Villa der Familie ten Hompel ist heute Münsters Geschichtsort für eine reflektierte und geschichtsbewusste Gesellschaft. Die Hausgeschichte – von einer Fabrikantenvilla zu Beginn des 20ten Jahrhunderts zur Kommandozentrale der Ordnungspolizei im Nationalsozialismus, nach 1945 Ort der Entnazifizierung und der „Wiedergutmachung“ – spiegelt Etappen deutscher und europäischer Zeitgeschichte. Am Geschichtsort diskutiert Münsters Stadtgesellschaft u.a. ihre historische Verantwortung als „Schreibtisch Westfalens“ – nachdenklich, selbstkritisch und offen für den Dialog. Einer interessierten Öffentlichkeit werden Erkenntnisse in der Dauerausstellung „Geschichte – Gewalt – Gewissen“ vorgestellt. Zugleich ist die Villa ten Hompel ein wissenschaftlich-ethisches Forum, das nationales und internationales Renommee gewonnen hat. Forschung und Vermittlung zu Holocaust, Diktaturerfahrungen und den gegenwärtigen Herausforderungen durch Rechtsextremismus und Antisemitismus bilden den Kern des menschenrechtsorientierten Engagements.

Villa ten Hompel