Strafverfahren wegen Entziehung der Wehrpflicht
Textquelle
Gelsenkirchen 1885

Kurze Erläuterung

Die Reichseinigung hatte ihre Grundlage in mehreren Kriegen, die Preußen gegen unterschiedliche Staaten führte. Das Militär blieb auch über die Kriegsjahre hinaus im Deutschen Kaiserreich gesellschaftlich prägend. Militärische Symbole waren überall präsent. Uniformen galten als schick und militärische Kultur, Begriffe und Umgangsformen drangen in jeden Bereich des alltäglichen Lebens vor. Durch die Einführung einer Wehrpflicht und eine dreijährige Dienstzeit gingen alle Männer durch diese „Schule der Nation“.
Während die preußische Armee früher von adeligen Offizieren bestimmt war, ermöglichte der Militär zunehmend auch bürgerlichen und kleinbürgerlichen Schichten, durch den Militärdienst in der Armee Karriere zu machen und damit gesellschaftliches Prestige zu erlangen.

Relevanz des Materials

Franz Joseph Walker aus Buer wurde 1885 gemäß §140 des Strafgesetzbuchs wegen Entziehung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser Paragraf stellte es unter Strafe, das Bundesgebiet (das Gebiet des Deutschen Kaiserreiches) zu verlassen, um sich dem Dienst im stehenden Heer zu entziehen. Walker war zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits 22 Jahre alt. Der Dienst im stehenden Heer begann in dem Jahr, in dem das 20. Lebensjahr abgeschlossen wird. Seinen dreijährigen Grundwehrdienst hatte Walker also wohl bereits abgeleistet. Sein Vergehen war es damit offenbar „nur“, dass er sich nicht rechtzeitig zu seiner Einheit als Reservist gemeldet hatte. Die Verurteilung verdeutlicht die Bedeutung der Wehrpflicht für den jungen deutschen Staat, der sich in preußischer Tradition auch über die militärische Stärke definierte.
Die Dauer von Wehrpflicht, dreijähriger Dienstzeit und folgender Zugehörigkeit zur Reserve für vier Jahre verdeutlicht den Eingriff in das Privatleben der Männer, ein Zeitraum der aus heutiger Perspektive unverhältnismäßig lang erscheint.

Daniel Sobanski

Lernort 

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