Petition des Magistrats Detmold
Textquelle
Detmold 1848

Kurze Erläuterung

Das Fürstenhaus zur Lippe mit Fürst Leopold II. an der Spitze reagierte mit einem Patent, also einem Erlass, auf die Märzforderungen, die vom Magistrat der Stadt Detmold in Form einer Petition am 7. März 1848 aufgestellt wurden. Es gewährte dabei fast alle Forderungen, die durch die Stadt an das Fürstenhaus herangetreten worden waren. Die Forderungen des Magistrates waren nicht dazu gedacht, eine Gewaltenteilung zu erreichen und die bestehende Staatsform in Frage zu stellen. Die Herrschaft sollte in der Hand des Fürstenhauses bleiben. Die Forderungen nach Pressefreiheit, öffentlichen Verhandlungen der Landstände als Vertreter der Bevölkerung und einem allgemeinen und gleichen Wahlrecht, einer Steuerrechtsreform, einer Justiz- und Militärreform sowie dem Beitrag der Obrigkeit zur Einrichtung eines gesamtdeutschen Parlamentes sind dennoch ein komplexes Geflecht an damals revolutionären Neuerungen.
Bei den Verhandlungen zum neuen lippischen Landtag verzögerte sich die Verabschiedung eines Wahlgesetzes bis Dezember 1848. Schließlich erhielten alle männlichen Bürger das allgemeine und gleiche Wahlrecht und ein passives Wahlrecht ab 30 Jahren, was nicht nur einige jüngere Akteure der Revolution ausschloss, sondern auch Frauen.  Die Wahlen konnten schließlich im April 1849 stattfinden. So trat am 11. Juni 1849 zum ersten Mal ein nach allgemeinem, direktem und gleichem Wahlrecht gewählter lippischer Landtag zusammen. Da die revolutionären Kräfte jedoch inzwischen besiegt waren, lehnte der Fürst von Lippe, Leopold II. das verabschiedete Staatsgrundgesetz ab. 1853 setzte sein Nachfolger, Leopold III., die Verfassung von 1836 wieder in Kraft. Nachdem sich die Reaktion, die Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Revolution, im Deutschen Bund durchgesetzt hatte und die in der Revolution geforderten Grundrechte aufgehoben werden sollten, vermerkte er, dass diese als „etwas Überlebtes“ anzusehen seien.

Relevanz des Materials

Das Material ist geeignet, im Vergleich mit der gesamtdeutschen Geschichte oder der anderer deutschen Regionen Fragen zur Revolution von 1848/49 zu formulieren. Die Frage nach deren Scheitern (und dessen Gründen) im Vergleich mit der gesamtdeutschen Entwicklung lässt sich auf regionaler Ebene durch eine Auseinandersetzung mit den Akteur:innen erarbeiten. Auch der Bedeutung von zögerlich umgesetzten Forderungen der Bevölkerung in späteren Verfassungen innerhalb der deutschen und lippischen Geschichte lässt sich nachgehen. Die Fragestellung kann außerdem in einen europäischen, westlichen und menschheitsgeschichtlichen Kontext gestellt werden. Aktuelle Anknüpfungen sind ebenfalls möglich.

Heike Fiedler

Lernort 

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