Kurze Erläuterung

Der bereits 1871 im Deutschen Kaiserreich eingeführte und von den Nationalsozialist:innen 1935 verschärfte § 175 kriminalisierte sexuelle Handlungen zwischen Männern. Dies führte während des Nationalsozialismus zu der Verurteilung von rund 50.000 als homosexuell verfolgten Männern. Circa 10.000 Männer wurden in Konzentrationslager deportiert und ab etwa 1938 mit dem sogenannten „rosa Winkel“ gekennzeichnet und stigmatisiert. Viele wurden ermordet. Auch der Bochumer Bergmann Hermann Hussman (geb. 1908) war von der Verfolgung betroffen. Im Frühjahr 1943 wurde ihm der Tatbestand „Unzucht mit Männern“ vorgeworfen. Im April erfolgte die Anklage: „Sittlichkeitsverbrechen“ und unter anderem Vergehen nach §§ 175, 20a und 42e („gewöhnliche Berufsverbrecher“). Zu einer Vorladung kam es nicht mehr. Laut Mitteilung der Untersuchungshaftanstalt Bochum verstarb Hermann Hussmann am 11. Mai 1943 durch Suizid. Ob diese offizielle Darstellung der historischen Wirklichkeit entspricht oder ob Hussmann in der Haft ermordet wurde, lässt sich heute nicht mehr zweifelsfrei rekonstruieren. In Gedenken an Hermann Hußmann und die oftmals vergessenen als homosexuell verfolgten Opfer der Nationalsozialist:innen, beschloss die Bezirksvertretung Bochum-Mitte auf Vorschlag des Vorstandes des Rosa Strippe e.V., die Benennung einer neu angelegten Straße nach Hermann Hußmann. Am 20. Dezember 2019 wurde die Hermann-Hußmann-Straße hinter dem Landgericht am Ostring eingeweiht.

Relevanz des Materials 

Als homosexuell verfolgte Männer waren nicht nur während der NS-Zeit staatlicher Repressionen, Gewalt und Verfolgung ausgesetzt, sondern wurden auch nach 1945 kriminalisiert, ausgegrenzt und mit offener, teils gewaltsamer Homophobie, konfrontiert. Erst 1994 wurde §175 endgültig aus dem StGB gestrichen. Die rechtliche Rehabilitierung der während des Nationalsozialismus Verurteilten erfolgte erst 2002. Eine Rehabilitierung und Entschädigung der zwischen 1945 und 1994 Verfolgten ist erst seit 2017 möglich. Anhand der im Jahr 2019 erfolgten Straßenbenennung nach Hermann Hussmann, können die späte Anerkennung der nationalsozialistischen Verfolgung marginalisierter Gruppen sowie Straßenbenennungen oder die Verlegung von Stolpersteinen als Formen der Erinnerungskultur im öffentlichen Raum thematisiert werden. Letztere sind dabei als Spiegel gesellschaftlicher Entwicklungen zu betrachten, die Fragen nach Zuständigkeit und Verantwortung von Erinnerungs- und Gedenkarbeit anstoßen können. An wen wird wie von wem und mit welcher Sichtbarkeit erinnert? An wen nicht? Und welche Rolle spielen dabei der öffentliche Raum, staatliche Akteur:innen und zivilgesellschaftliches Engagement?

Elisa Gernert

Lernort