Kurze Erläuterung
Die Zeit der Hexenverfolgungen entwickelte sich ab der Mitte des 16. Jahrhunderts und nahm dabei regional unterschiedliche Ausprägungen an. In Minden wurden am 27. Januar 1655 insgesamt acht Zeugen aus dem Mindener Stadtteil ‚Fischerstadt‘ vom Ratsgericht vorgeladen und zu den Inquisitionsartikeln befragt. Die Fragen an die Zeugen bezogen sich auf die Vergangenheit von Anneke Maßmeyer, ihre ehemaligen Dienstverhältnisse, die Erkrankung eines ehemaligen Knechtes der Familie Maßmeyer und ihre Auseinandersetzung mit Dororthea Schloß, die sie wegen der Verzauberung ihres Sohnes am 13. Dezember 1654 beim Ratsgericht denunziert hatte. Die Fragen entstanden auf Grundlage vorangegangener Ermittlungen des Ratsgerichts. Anneke Maßmeyer wurde nach mehreren Befragungen, Androhung von Folter und einer Wasserprobe am 12. März 1655 hingerichtet.
Relevanz des Materials
An der Quelle kann erarbeitet werden, dass die grausamen und aus heutiger Sicht in doppelter Weise irrationalen Hexenprozesse meist strengen Vorschriften unterlagen. Sowohl der Vorwurf der Hexerei an sich als auch die Praxis der Geständnisgewinnung durch Folter, die nahezu niemand überleben konnte, waren in juristische Vorgehensweisen eingefasst, die eingehalten werden mussten. Im Fall von Anneke Maßmeyer mussten zunächst zahlreiche Zeugen und Bekannte befragt werden, um überhaupt genügend Anhaltspunkte für eine Anklage gewinnen zu können. Die Inquisitionsartikel der eigentlichen Befragungen im Rahmen des Prozesses basierten auf diesen Vorermittlungen.
Ebenso lassen sich am Material typische Vorstellungen über Hexen, wie die Verursachung von Krankheiten, herausarbeiten. Ergänzen ließe sich diese Quelle mit dem Auszug aus der „Ausführlichen Instruction“ von Heinrich Schultheiß, der Inquisitor über das Vorgehen solcher Prozesse geschrieben hatte.
Sebastian Lange
Das Stadtarchiv ist der Aufbewahrungsort des Verwaltungsschriftgutes der Stadt Minden aus der Zeit seit 1232.